Steuerberater Johannes Röblitz
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Was Mandanten häufig fragen –
und wir gerne beantworten

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen, damit Sie schnell die gewünschten Informationen erhalten.

Allgemeine Fragen:

Wann sollte ich einen Steuerberater beauftragen?

Sobald Sie merken, dass steuerliche Themen zu komplex werden oder Sie rechtlich auf der sicheren Seite sein möchten – z. B. bei Unternehmensgründungen, Immobilienkäufen oder Erbschaften.

Was kostet ein Steuerberater?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Umfang der Leistungen ab.

Für wen sind Ihre Dienstleistungen geeignet?

Unsere Leistungen richten sich an Privatpersonen, Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen jeglicher Größe.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei ab?

Nach einem Erstgespräch klären wir Ihre individuellen Bedürfnisse, richten ggf. digitale Schnittstellen ein und begleiten Sie dauerhaft bei steuerlichen Fragen.

Muss ich für ein Beratungsgespräch persönlich vorbeikommen?

Nein, wir bieten auch Telefon- und Videoberatungen an – flexibel und zeitsparend.

Bieten Sie auch digitale Steuerberatung an?

Ja, wir arbeiten mit modernen, digitalen Lösungen – Sie können Belege online einreichen und unsere Services ortsunabhängig nutzen.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Nutzen Sie unser Online-Formular, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns zeitnah zurück.

Fragen zur Zusammenarbeit:

Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

In der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres.
Für die Steuererklärung 2024 wurde die Frist auf den 30. April 2026 verlängert.

Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?

Eine Checkliste stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Typisch sind z. B. Lohnsteuerbescheinigungen, Nachweise über Versicherungen, Spendenquittungen, etc.

Kann ich meine Buchhaltung digital abwickeln?

Ja, wir setzen auf digitale Buchhaltungslösungen, z. B. DATEV Unternehmen online. Sie können Ihre Belege einfach hochladen und wir kümmern uns um den Rest.

Wie häufig muss die Buchhaltung erfolgen?

In der Regel monatlich. Bei kleineren Unternehmen kann auch eine quartalsweise Buchung ausreichend sein – wir stimmen das individuell mit Ihnen ab.

Wann muss ein Jahresabschluss erstellt werden?

Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG) müssen regelmäßig einen Jahresabschluss erstellen, bestehend aus Bilanz, GuV und ggf. Anhang.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gelten abhängig von Umsatz und Gewinn unterschiedliche Pflichten.

Welche Unterlagen benötige ich für die laufende Buchhaltung?

Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenberichte, Fahrtenbücher und ggf. Verträge – wir stellen Ihnen eine genaue Checkliste zur Verfügung.

Beratung, die zu Ihnen passt.

Ich freue mich darauf, Ihre Steuerangelegenheiten zu besprechen.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Kontakt
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Gereonswall 47
50670 Köln

Telefon: +49 157 5715 0681
E-Mail: info@stb-roeblitz.de

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